INFORMATION

Was bedeutet inklusive Bildung?

Das Anliegen der Petition gründet auf vielen Erfahrungen, Berichten und zahlreichen fachlichen Veröffentlichungen zum Thema inklusive Bildung. In vielen hier angeführten Dokumenten finden Sie Argumente und Begründungen, die unser Anliegen rechtfertigen. Eine wichtige und anschauliche Darstellung der Geschichte der schulischen Integration/Inklusion in Österreich finden sie anhand von ausgewählten Texten und vielen Film-Dokumenten, hier

Unter dem Menüpunkt Information werden wir kontinuierlich wichtige Dokumente zu inklusiver Bildung kurzfassen und natürlich auch den Link zum gesamten Dokument anführen. Es zahlt sich also aus hier immer wieder mal vorbeizuschauen. 

Das Bild zeigt eine Gruppe von Schüler und Schülerinnen in einem Klassenzimmer. Kinder arbeiten individuell oder in kleinen Gruppen an unterschiedlichen Aufgaben
© Volker Schönwiese; Offener Unterricht in der GTVS-Vereinsgasse
Das Bild zeigt ein Mädchen mit Down Syndrom arbeitet gemeinsam mit einem anderen Schüler an einer Division - mit Montessorimaterial
© Hedwig Panek; Gemeinsame Arbeit mit Montessorimaterial
Das Bild zeigt drei Kinder und das Material, mit dem sie sich beschäftigen. Es sind quadratische Stücke aus dickem Moosgummi, das zu Würfel und anderen Formen zusammengesetzt werden kann. In die Stücke sind Buchstaben eingestanzt.
© GTVS-Vereinsgasse; Gemeinsames Spiel mit Buchstabenmaterial
Das Bild zeigt vier Kinder, die gemeinsam an einem Tisch sitzen. Eines der Kinder ist ein Mädchen mit Down-Syndrom. Die anderen Kinder hören aufmerksam zu während der "Experte" aus seinen Notizen vorträgt.
© Hedwig Panek; Ein „Experte“ erklärt seiner Gruppe Details zu den Planeten

Ziele und Vorschläge – Nationaler Aktionsplan 2021 – 2030

„Generell ist kritisch festzuhalten, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Lebensbereich Elementare Bildung und Pflichtschule immer noch nach dem Integrationskonzept ausgerichtet sind und nicht nach dem Inklusionskonzept.“ „Der neue NAP muss besondere Sorge dafür tragen, dass bei allen Aktivitäten für das Ziel der Inklusion die Änderungen der Rahmenbedingungen im Mittelpunkt stehen und nicht die Anpassung der betroffenen Menschen.“ - Seiten 2-3

Der Österreichische Behindertenrat hat gemeinsam mit namhaften Expert*innen auf dem Gebiet der inklusiven Bildung ein vorbereitendes Papier für den NAP 2022 – 2030 erarbeitet, in dem Ziele und Maßnahmen aufgenommen wurden, deren gesamte Umsetzung für die Umwandlung des derzeit bestehenden Bildungssystems in ein inklusives Bildungssystem dringend erforderlich sind. 

UN Behindertenrechtskonvention

„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen….“ - Seite 19

In der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) wurde das Recht auf Teilhabe aller Menschen an allen Bereichen des Lebens als verbindliches Übereinkommen festgelegt. Auch Österreich hat sich durch die Ratifizierung zur Umsetzung verpflichtet. Im Artikel 24 der UN-BRK werden die Maßnahmen zum Bereich Bildung beschrieben.

Handlungsempfehlungen der UN

“Das Komitee empfiehlt, dass größere Anstrengungen unternommen werden, um Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen in allen Bereichen der inklusiven Bildung vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe zu unterstützen. Insbesondere empfiehlt es dem Vertragsstaat (Anmerkung: Österreich) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kinder mit Behinderungen und ihre repräsentativen Organisationen, in die alltägliche Umsetzung inklusiver Bildungsmodelle, die in mehreren Ländern eingeführt wurden, eingebunden werden.“ - Seite 6

Dieses Dokument enthält die deutsche Übersetzung der abschließenden Bemerkungen des UN-Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderung zum ersten Bericht Österreichs zu den Umsetzungen der UN-BRK.
Hier kann man das englische Original des Dokuments herunterladen.

Evaluierung des Nationalen Aktionsplan Behinderung

Das Schulsystem ist immer noch durch einen Ressourcenmangel im Bereich der inklusiven Bildung für Kinder mit Behinderungen geprägt: Diesbezüglich hatte die ÖAR bereits im Zwischenbericht des NAP Behinderung 2012–2020 festgestellt, dass die „wichtigste Maßnahme [fehlt], nämlich der Einsatz von zusätzlichen Lehrkräften, um Inklusion auch praktizieren zu können“ (BMASK 2016 219). An dieser Situation hat sich entsprechend der Berichte des Behindertenrats und des Monitoringausschusses nichts verändert (vgl. Behindertenrat 2018 19, Monitoringausschuss 2018 24).“ - Seite 375

Der Nationale Aktionsplan (NAP) 2012-2020 sollte die Umsetzung der UN-BRK in Österreich begleiten und sichern. Die Universität Wien hat eine wissenschaftliche Evaluierung der Umsetzung der Nationalen Aktionsplans durchgeführt. Diese Evaluierung enthält Empfehlungen zur Erstellung und Umsetzung des zukünftigen NAP Behinderung. Das Kapitel 4 (S. 356ff) befasst sich mit dem Bereich Bildung.

Bericht des Rechnungshofes – Inklusiver Unterricht

„Im Zuge der Entwicklungsarbeit zu den Inklusiven Modellregionen wäre die „Qualität der Inklusion“ besonders zu forcieren. Dafür wären konkrete Ziele und darauf aufbauend messbare Indikatoren, die eine Beurteilung des Grads der Zielerreichung ermöglichen, zu definieren.“ „Die rechtliche Klärung der Beistellung und Finanzierung von Pflege– und Hilfspersonal für Schulen wäre herbeizuführen und erforderlichenfalls wäre ein Gesetzesvorschlag zur Verankerung in den Schulgesetzen vorzubereiten.“  - Seiten 123 - 124

Der Rechnungshof überprüfte von Mai bis September 2017 das Bundesministerium für Bildung und einige Landesschulräte mit dem Schwerpunkt des Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Schuljahre 2011/12 bis 2015/16.  Der „Bericht des Rechnungshofes – Inklusiver Unterricht: Was leistet Österreichs Schulsystem?“ faßt diese Überprüfung zusammen.